Bestellungen im November/ Dezember
Bestellungen, die bis 19. November bei uns eingehen, werden sicher noch rechtzeitig vor Weihnachten versendet. Eine Bestellung als Eilauftrag ist ab dem 19. November bis Jahresende nicht mehr möglich. Für alle Bestellungen, die nach dem 19. November noch gewünscht werden und individuell nach Wunsch angefertigt werden müssten, bitten wir VOR der Bestellung um telefonische Klärung, ob eine Bestellung noch Sinn macht. Bei diesem Telefonat wird dann geklärt, ob und zu welchem Liefertermin es noch möglich wäre und welcher Hochsaison-Aufschlag (siehe Tabelle unten) zum tragen kommt.
Erfahrungsgemäß haben wir im November + Dezember ein enorm hohes Bestellaufkommen und als Kleinunternehmen, das alles selbst in Handarbeit herstellt, lassen sich Artikel eben nicht auf Knopfdruck produzieren.
Falls eine Bestellung auch nach dem 19.11. des Jahres noch erledigt werden kann, ist dies jedoch nur möglich, weil wir quasi pro Person im Zweischichtbetrieb arbeiten und an die Grenzen unserer Belastbarkeit gehen. Auch wenn wir immer wieder an unsere Kunden appelliert haben, rechtzeitig zu bestellen, gingen die meisten Bestellungen erst zwischen 1. und Dezember bis 3. Advent bei uns ein. Da dies zu 98% auch noch personalisierte Bestellungen waren, haben wir uns vorgenommen, das Bestellaufkommen zu kanalisieren, damit wir auch alle eure Aufträge noch schaffen können (2022 war das aufgrund der der spät eintrudelnden Bestellungen nicht ganz möglich). Wir bitten deshalb hierfür um Euer Verständnis für diese Regelung.
Aus diesem Grund endet die reguläre Bestellfrist jedes Jahr am 19. November. Für Bestellungen, die danach nach tel. Vereinbarung mit uns überhaupt noch aufgenommen werden können, fallen jedoch Hochsaisonzuschläge an (das verlangt übrigens auch die Post bei den Sendungen, die im Nov. + Dez. verschickt werden!!!). Diese sind wie folgt gestaffelt:
Hochsaison-Aufschläge für individuell nach Wunsch angefertigte Ware (der Aufschlag gilt nicht für vorrätige Artikel!):
Bestellungen in KW 47 (20.-24.11.): + 5 % Aufschlag auf den Bestellwert
Bestellungen in KW 48 (25.11.-1.12.): + 10 % Aufschlag auf den Bestellwert
Bestellungen in KW 49 (2.-8.12.): + 15 % Aufschlag auf den Bestellwert
Bestellungen in KW 50 (9.-15.12.): + 20% Aufschlag auf den Bestellwert Bestellungen in KW 51 (16.-31.12.): + 25 % Aufschlag auf den Bestellwert
Zwischen dem 1.1. und 19.11. jeden Jahres greift dann bei kurzfristig (Fertigstellung innerhalb von 5 Tagen) benötigten Bestellungen wieder die Regelung für Eilaufträge.